Österreich · Cybersicherheitsgesetz (NIS2)
NISG-2026-Check
Finden Sie in 2 Minuten heraus, ob Ihr Unternehmen unter das österreichische Cybersicherheitsgesetz NISG 2026 fällt – und wenn ja, als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtung. So heißen die zwei Kategorien betroffener Unternehmen. Frist für die Registrierung: 31.12.2026.
Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Bei Fachbegriffen hilft das daneben.
Ihr Ergebnis
Begründung
Fristen
- Bis 31.12.2026: Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP, usp.gv.at), Anmeldung z. B. mit ID Austria. Wer das versäumt, riskiert bis zu 50.000 € Strafe.
- Bis 30.09.2027: Selbstdeklaration (§ 33): eine Übersicht Ihrer umgesetzten Maßnahmen, als Formular im USP.
Gilt bereits seit 1.10.2026 – ohne Übergangsfrist
- Sicherheitsmaßnahmen (§ 32): Risiken analysieren, Notfall- und Backup-Pläne, Sicherheit bei Lieferanten und IT-Dienstleistern, Anmeldung mit zweitem Faktor (z. B. App-Code), Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Schulungen.
- Verantwortung der Geschäftsführung (§ 31): Geschäftsführung oder Vorstand muss selbst an einer Cybersicherheits-Schulung teilnehmen und die Umsetzung überwachen.
- Meldepflicht (§ 34): Ein schwerer Sicherheitsvorfall, z. B. ein Hackerangriff, der den Betrieb stört, muss binnen 24 Stunden an das zuständige Computer-Notfallteam (CSIRT) gemeldet werden – auch am Wochenende.
Registrierung vorbereiten: Diese Angaben brauchen Sie
- Name des Unternehmens, wie im Firmenbuch
- Anschrift und aktuelle Kontaktdaten einer erreichbaren Ansprechperson (E-Mail, Telefon)
- Ihre Branche(n) und Art der Einrichtung laut Anlage 1 oder 2 – siehe Ihr Ergebnis oben
- Die EU-Länder, in denen Sie Ihre Dienste erbringen
- Feste öffentliche IP-Adressbereiche, falls vorhanden (fragen Sie Ihren Internetanbieter oder IT-Dienstleister); Domainnamen können ergänzt werden
- Anschrift der Hauptniederlassung und aller weiteren Niederlassungen in der EU
- Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, Bilanzsumme und Ihre Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung
- Eine Person mit Zugang zum USP, die für das Unternehmen handeln darf
Wo steht Ihr Unternehmen bei diesen Pflichten?
Der kostenlose Sicherheits-Selbstcheck zeigt in rund 10 Minuten, welche Maßnahmen schon vorhanden sind und wo Lücken sind – mit Ampel je Bereich und priorisierter Liste.
Zum Sicherheits-SelbstcheckDiese Ersteinschätzung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Gesetzestext (NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025). Stand: 25.10.2026.